Welche Kurse zählen als Bildungsurlaub – auch Sprachreisen, Yoga oder im Ausland?
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Berufliche und politische Weiterbildung und Qualifizierung fürs Ehrenamt, bei einer anerkannten Bildungseinrichtung, mit im Schnitt mindestens 6 Zeitstunden Unterricht pro Tag. Bei 5 Kurstagen sind das mindestens 30 Stunden. § 1 Abs. 2, § 6 Abs. 1§ 1 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 BzG BW§ 1 Abs. 2: „Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.“
§ 6 Abs. 1: „Bildungsmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes müssen (…) 3. von anerkannten Bildungseinrichtungen im Sinne von § 9 durchgeführt werden, 4. als Veranstaltungen durchgeführt werden, die durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens sechs Zeitstunden pro Tag umfassen. Bei mehrtägigen Maßnahmen sind auch Lernformen zulässig, die keine Präsenzveranstaltungen sind, wobei die Präsenzzeit überwiegen muss.“ Anerkannt wird die Einrichtung, nicht der einzelne Kurs. Themenportal RP, AnerkennungRegierungspräsidien Baden-Württemberg, Themenportal Bildungszeit (abgerufen 28.08.2026)Themenportal: „(…) Eine Anerkennung von Bildungsmaßnahmen wie in anderen Bundesländern findet in Baden-Württemberg nicht statt.“ Der Kursort ist egal, auch im Ausland. Hochschulen und Schulen brauchen die Anerkennung ebenfalls. FAQ RP Karlsruhe Nr. 4, 5Regierungspräsidium Karlsruhe, FAQ Bildungszeit (Stand 4. Juli 2024), Nr. 4 und 5FAQ Nr. 4: „Nein, jede Bildungseinrichtung, die Bildungszeit-Maßnahmen durchführen will, muss zuvor die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen (…)“
FAQ Nr. 5: „Ja, wo die Bildungsmaßnahme stattfindet oder wo die sie veranstaltende Bildungseinrichtung ihren Sitz hat, ist nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist, dass die Bildungseinrichtung im Sinne des BzG BW anerkannt wurde.“
Sprachreisen können zählen, der theoretische Unterricht muss aber überwiegen. Yoga und andere Gesundheitskurse nur, wenn sie ausschließlich auf den Berufsalltag ausgerichtet sind. Merkblatt RP Karlsruhe 2.1, 3Regierungspräsidium Karlsruhe, Merkblatt zu Bildungsmaßnahmen, Abschnitt 2.1 und 3Abschnitt 2.1: „Damit eine Maßnahme der Gesundheitsprävention bildungszeitfähig ist, muss sie ausschließlich auf den Berufsalltag ausgerichtet sein.“
Abschnitt 3: „Auch bei (…) Sprachreisen muss der theoretische Anteil am fachthematischen Unterricht überwiegen.“ Ausgeschlossen: Erholung, Körperpflege, sportliche Betätigung und Studienreisen mit überwiegend touristischem Charakter. § 6 Abs. 2§ 6 Absatz 2 BzG BW„Keine Bildungsmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, (…) 3. die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung oder der Körperpflege dienen, 4. die der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen, (…) 7. die als Studienreise mit überwiegend touristischem Charakter durchgeführt werden.“
Wer zahlt beim Bildungsurlaub Gehalt und Kurs – und kann ich die Kosten absetzen?
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Das Gehalt zahlt Dein Arbeitgeber weiter. Kursgebühr, Anreise und Unterkunft zahlst Du laut Regierungspräsidium in der Regel selbst. Themenportal RPRegierungspräsidien Baden-Württemberg, Themenportal Bildungszeit (abgerufen 28.08.2026)Themenportal: „Die Kosten der Bildungsmaßnahme (…) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.“
Tipp: Genau diese Kosten setzt Du als Werbungskosten von der Steuer ab, dazu die Verpflegungspauschale (§ 9 EStG). Gerade bei Kursen im Ausland lohnt sich das. Den beruflichen Nutzen musst Du dem Finanzamt begründen: Bei Sprachkursen klappt das meist leichter als bei Yoga, Stressbewältigung oder politischen Studienreisen.
Das Gehalt hängt an einer Frist: Weise die Teilnahme spätestens 8 Wochen nach Kursende nach, mit der Bescheinigung des Trägers. Endet Dein Kurs am Freitag, 11. Juni 2027, ist das Freitag, 6. August 2027. Verpasst Du die Frist selbst verschuldet, verlierst Du das Gehalt. § 7 Abs. 5§ 7 Absatz 5 BzG BW„Die ordnungsgemäße Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gegenüber nach deren Beendigung nachzuweisen. Die für den Nachweis erforderlichen Bescheinigungen sind den Beschäftigten vom Träger der Bildungsmaßnahme zu erteilen. Erfolgt der Nachweis nicht spätestens acht Wochen nach Beendigung der Bildungsveranstaltung, verlieren die Beschäftigten den Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge (…), es sei denn, dass sie das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten haben.“ Nimmt Dein Arbeitgeber eine genehmigte Bildungszeit zurück, etwa weil andere Beschäftigte unvorhersehbar krank werden, zahlt er Deine nachgewiesenen unvermeidbaren Kosten samt Stornokosten. § 7 Abs. 6§ 7 Absatz 6 BzG BW„Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann in dringenden Fällen die Zustimmung zu einer bereits genehmigten Inanspruchnahme der Bildungszeit zurücknehmen, wenn nicht vorhersehbare betriebliche Gründe (…) eingetreten sind (…). Die durch die Ablehnung entstandenen und nachgewiesenen unvermeidbaren Kosten der oder des Beschäftigten einschließlich der Stornierungskosten trägt in diesem Fall die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.“