Bildungsurlaub Hamburg (Bildungsfreistellung)Anspruch, Gesetz und Angebote

10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren, bezahlt und zusätzlich zu Deinem Urlaub. Voller Anspruch nach 6 Monaten im Job. Mitteilen in der Regel 6 Wochen vorher. Es zählt, wo Du arbeitest, nicht wo Du wohnst: Schwerpunkt Hamburg, Azubis eingeschlossen.

Der Kurs darf außerhalb Hamburgs liegen, auch im Ausland. Auch die Anerkennung eines anderen Bundeslands zählt, wenn sie nach übereinstimmenden Kriterien erteilt wurde.

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Bildungsurlaub Hamburg auf einen Blick

ANSPRUCH
10 Tage
in 2 Kalenderjahren
§ 4 HmbBUG: „Die Dauer der Freistellung, die ein Arbeitnehmer innerhalb von zwei Kalenderjahren beanspruchen kann, beträgt zehn Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage.“
ANTRAGSFRIST
6 Wochen
in der Regel vorher
§ 7 Abs. 1 HmbBUG: „… so frühzeitig wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Freistellung, mitzuteilen.“
VORAUSSETZUNG
6 Monate
dann der volle Anspruch
§ 6 HmbBUG: „Ein Arbeitnehmer erwirbt den vollen Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum im Sinne von § 3 erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen seines Arbeitsverhältnisses. Teilansprüche können nicht erworben werden.“
GELTUNG
Arbeit mit
Schwerpunkt HH
Wohnort
egal
Azubis
eingeschlossen
Hamburg
Schwerpunkt der Arbeit
§ 2 HmbBUG: „Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen (Arbeitnehmer), deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben.“

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub in Hamburg

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Hamburg?

⌄
Alle Arbeiter, Angestellten und Azubis, deren Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt in Hamburg hat. Der Wohnort zählt nicht: Wohnst Du in Lüneburg und arbeitest in Hamburg, gilt Hamburger Recht. Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte sind gleichgestellt. § 2–3§ 2 und § 3 HmbBUG§ 2: „Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen (Arbeitnehmer), deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Den Arbeitnehmern werden die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten gleichgestellt.“ § 3: „Jeder Arbeitnehmer kann (…) Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen beanspruchen.“

Beamtinnen und Beamte stehen nicht im Gesetz, haben laut Behörde aber über die Sonderurlaubsrichtlinien ebenfalls 10 Tage in 2 Jahren. § 68 HmbBG, Behörde§ 68 Abs. 2 HmbBG; Behörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g847§ 68 Abs. 2 HmbBG: „Den Beamtinnen und Beamten kann Urlaub aus anderen Anlässen (Sonderurlaub) gewährt werden. (…)“ Behörde g847: „Hamburger Beamtinnen und Beamte haben nach den Richtlinien (…) (HmbSUrlR) ebenfalls das Recht auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.“

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Hamburg, auch in Teilzeit?

⌄
10 Arbeitstage in 2 Kalenderjahren, nicht 5 pro Jahr. Arbeitest Du regelmäßig mehr als 5 Tage pro Woche, etwa 6: 12 Werktage. § 4§ 4 HmbBUG„Die Dauer der Freistellung, die (…) innerhalb von zwei Kalenderjahren beanspruchen kann, beträgt zehn Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage.“

Teilzeit: laut Behörde im Rahmen Deines Beschäftigungsanteils. Eine Rechenregel nennt keine Hamburger Quelle. Die 10 Tage verteilst Du laut Behörde beliebig, auch alle im ersten Jahr. Behörde, g846–847Behörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g847 und g846Behörde g847: „Innerhalb des Zweijahreszeitraums können die zehn Tage beliebig in Anspruch genommen werden, (…)“ Behörde g846: „Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen.“

Ab wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub, und wann beginnen meine 2 Jahre?

⌄
Nach 6 Monaten im Job, dann sofort voll. Nach 5 Monaten: 0 Tage, anteilig gibt es nichts. Hat Dir ein früherer Arbeitgeber im selben Zeitraum schon Tage gewährt, werden sie abgezogen. § 6, § 10 Abs. 1§ 6 und § 10 Abs. 1 HmbBUG§ 6: „Ein Arbeitnehmer erwirbt den vollen Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum (…) erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen seines Arbeitsverhältnisses. Teilansprüche können nicht erworben werden.“ § 10 Abs. 1: „Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für den laufenden Zweijahreszeitraum (…) bereits von einem früheren Arbeitgeber Freistellung gewährt worden ist.“

Dein Zeitraum beginnt laut Behörde am 1. Januar nach Deiner Einstellung und endet am 31. Dezember des Folgejahres. Beispiel: Jobstart 2024 → Zeiträume 2025/2026 und 2027/2028. Behörde, ZeitraumBehörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g847Behörde g847: „(…) Der Zweijahreszeitraum beginnt mit dem auf die Einstellung folgenden 1. Januar und dauert bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres.“ Behörde g847: „Arbeitsbeginn 2024 = Bildungsurlaubsanspruch für die Zeiträume 2025/2026, 2027/2028…“

Welche Kurse sind in Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt, auch Sprachkurse?

⌄
Anerkannte Kurse aus 3 Bereichen: politische Bildung, berufliche Weiterbildung, Qualifizierung für eins von 7 Ehrenämtern, etwa Übungsleitung im Breitensport oder Flüchtlingshilfe. § 1 DVO§ 1 Abs. 1 und 3 HmbBUG-DVO§ 1 Abs. 1 DVO: „Für die Freistellung von der Arbeit werden Veranstaltungen anerkannt, die politische Bildung oder berufliche Weiterbildung oder beides vermitteln oder (…) der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen.“ § 1 Abs. 3 DVO, 4. Spiegelstrich: „die ehrenamtliche Übungsleitung im Breitensport und ehrenamtliche Jugendleitung in Vereinen, die dem Deutschen Sportbund angeschlossen sind“ § 1 Abs. 3 DVO, 7. Spiegelstrich: „die ehrenamtliche Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe“ Die Anerkennung eines anderen Bundeslands zählt auch, wenn sie nach übereinstimmenden Kriterien erteilt wurde. § 15 Abs. 1§ 15 Abs. 1 HmbBUG„Freistellung (…) kann nur für Bildungsveranstaltungen beansprucht werden, die von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach mit den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt sind.“

Sprachkurse ja, als berufliche Weiterbildung. Laut Behörde brauchen sie grundsätzlich einen Bezug zu Deiner Arbeit. Nicht anerkannt sind unter anderem Berufsausbildung, Umschulung und Einarbeitung auf einen bestimmten Arbeitsplatz. § 1 Abs. 2 DVO, Behörde§ 1 Abs. 2 HmbBUG-DVO; Behörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g875§ 1 Abs. 2 DVO: „(2) Zu diesen Bildungsveranstaltungen gehören nicht:“ § 1 Abs. 2 DVO, 3. Spiegelstrich: „Veranstaltungen der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung“ § 1 Abs. 2 DVO, 5. Spiegelstrich: „Veranstaltungen, die der Einarbeitung auf bestimmte Arbeitsplätze dienen oder“ Behörde g875: „Veranstaltungen der berufliche Weiterbildung, hierzu zählen auch Sprachkurse, müssen grundsätzlich einen beruflichen Bezug zur ausgeübten Beschäftigung haben.“

Wie beantrage ich Bildungsurlaub in Hamburg – und bis wann?

⌄
Teil Deinem Arbeitgeber mit, wann Du Bildungsurlaub nimmst: so früh wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Kursbeginn. Kurs ab 1. März 2027 → in der Regel bis 18. Januar. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. § 7 Abs. 1§ 7 Abs. 1 HmbBUG„(…) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage der Freistellung sind dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Freistellung, mitzuteilen.“ Die 10 Wochen im Netz sind die Frist des Veranstalters bei der Behörde, nicht Deine. § 4 DVO§ 4 HmbBUG-DVO (Frist der veranstaltenden Stelle)„Anträge auf Anerkennung hat die veranstaltende Stelle spätestens zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde (…) einzureichen.“

Leg die Anmeldebestätigung bei. Auf Verlangen weist Du Anmeldung und Teilnahme nach, der Veranstalter bescheinigt beides kostenlos. § 9 Abs. 2, Behörde§ 9 Abs. 2 HmbBUG; Behörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g850§ 9 Abs. 2: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber auf Verlangen die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen. Die (…) Bescheinigungen sind dem Arbeitnehmer vom Träger der Bildungsveranstaltung kostenlos auszustellen.“ Behörde g850: „Vom Veranstalter erhalten Sie die vorgeschriebene Anmeldebestätigung, die Sie dann zusammen mit Ihrer Mitteilung über den Bildungsurlaub (…) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.“
Mitteilung zum Kopieren
Hallo [Name],
ich nehme Bildungsurlaub nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz.
Kurs: „[Kurstitel]“ bei [Veranstalter]
Termin: [Datum] bis [Datum]
Die Anmeldebestätigung des Veranstalters liegt bei.

Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

⌄
Ja, aber nur aus 2 Gründen: zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die sozial Vorrang verdienen. Den Termin wählst Du. Ablehnen kann Dein Arbeitgeber nur die Freistellung zu genau diesem Termin. § 7 Abs. 1–2§ 7 Abs. 1 und 2 HmbBUG§ 7 Abs. 1: „Der Zeitpunkt der Freistellung richtet sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers. (…)“ § 7 Abs. 2: „Die Freistellung zu dem vom Arbeitnehmer beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Eine Kleinbetriebsregel gibt es nicht, auch keine Frist, Form oder Begründungspflicht für das Nein. Nach einem Nein wandert Dein Anspruch ins nächste Kalenderjahr, bei beruflicher Weiterbildung in den nächsten Zweijahreszeitraum. § 8 Abs. 1§ 8 Abs. 1 HmbBUG„Ist (…) innerhalb des laufenden Zweijahreszeitraums die Freistellung gemäß § 7 Absatz 2 nicht gewährt worden, so ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, soweit er sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung richtet, auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.“

Wird Bildungsurlaub in Hamburg bezahlt – und wer zahlt den Kurs?

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Ja. Dein Arbeitgeber zahlt Dein durchschnittliches Entgelt der letzten 13 Wochen vor Kursbeginn weiter. Dein Urlaub bleibt unangetastet. § 13 Abs. 1, § 5 Abs. 2§ 13 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 HmbBUG§ 13 Abs. 1: „Für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen freigestellt ist, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Freistellung erhalten hat, fortzuzahlen. (…)“ § 5 Abs. 2: „Die Zeit, für die der Arbeitnehmer nach diesem Gesetz von der Arbeit freigestellt wird, darf auf den gesetzlichen, tariflichen oder durch Arbeitsvertrag vereinbarten Erholungsurlaub nicht angerechnet werden.“ Die Kursgebühr zahlst Du laut Behörde selbst. Behörde, g846Behörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g846„(…) Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.“

Tipp: Kursgebühr, Flug, Unterkunft und Verpflegungspauschale setzt Du als Werbungskosten ab (§ 9 EStG). Das lohnt sich vor allem bei Kursen im Ausland. Den beruflichen Nutzen musst Du dem Finanzamt begründen: Bei Sprachkursen klappt das meist leichter als bei Yoga, Stressbewältigung oder politischen Studienreisen.

Eine Beihilfe oder ein Zuschuss wegen des Kurses wird aufs Entgelt angerechnet: 200 € Zuschuss → 200 € weniger Entgelt. Um solche Zuschüsse musst Du Dich bemühen. Ersatz für Auslagen wie Fahrkosten wird nicht angerechnet. § 13 Abs. 3–4§ 13 Abs. 3 und 4 HmbBUG§ 13 Abs. 3: „Der Arbeitnehmer muss sich auf das Arbeitsentgelt denjenigen Betrag anrechnen lassen, dener wegen seiner Teilnahme an der Bildungsveranstaltung von dem Bildungsträger oder von anderer Seite als Beihilfe oder Zuschuss (…) erhalten hat. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich um derartige Beihilfen und Zuschüsse zu bemühen.“ § 13 Abs. 4: „Ausgenommen von der Anrechnung (…) bleiben Beträge, die der Arbeitnehmer als Entschädigung entstandener Auslagen, insbesondere für Fahrkosten, erhalten hat.“

Kann ich Bildungsurlaub ins nächste Jahr übertragen oder zusammenlegen?

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Innerhalb Deiner 2 Jahre musst Du nichts übertragen: Die 10 Tage nimmst Du beliebig. Behörde, g847Behörde, bildungsurlaub-hamburg.de/g847„(…) können die zehn Tage beliebig in Anspruch genommen werden, eine Übertragung des Anspruchs vom ersten auf das zweite Jahr des Anspruchszeitraums ist nicht notwendig.“ Darüber hinaus regelt das Gesetz nur 2 Fälle.

Nach einem Nein des Arbeitgebers: Der Anspruch geht ins nächste Kalenderjahr, bei beruflicher Weiterbildung in den nächsten Zweijahreszeitraum. § 8 Abs. 1§ 8 Abs. 1 HmbBUG„Ist (…) innerhalb des laufenden Zweijahreszeitraums die Freistellung gemäß § 7 Absatz 2 nicht gewährt worden, so ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, soweit er sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung richtet, auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.“ Tage übrig ohne Nein: Sie gehen in den nächsten Zweijahreszeitraum, wenn Du sie für berufliche Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss nutzt. Über die Lage von mehr als 10 Tagen musst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber einigen. § 8 Abs. 2§ 8 Abs. 2 HmbBUG„Hat der Arbeitnehmer innerhalb des laufenden Zweijahreszeitraums die Freistellung nicht ausgeschöpft, so ist der nicht verbrauchte Freistellungsanspruch auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen, wenn er zur Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss verwendet wird. Über die zeitliche Lage einer Freistellung von mehr als zehn Arbeitstagen ist (…) Einvernehmen herzustellen.“

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Manuela
Milano · Juni 2026

Dieser Bildungsurlaub war für mich eine ganz tolle Erfahrung. Das was ich aber jedem empfehlen würde schon ein bisschen italienisch zu können oder gut englisch zu verstehen. Beides war bei mir nicht der Falli. ch war in Turin Es ist eine großartige Stadt und die Schule befindet sich direkt im Zentrum. In der Schule waren wirklich alle sehr bemüht und ich hatte sogar 3 Stunden Einzelunterricht pro Woche. Ausserdem bot die Schule außerschulische Aktivitäten an wie den Besuch des ägyptischen Museum und eine Stadtführung sowie ein gemeinsames Pizzaessen .

Sprachkurs Italienisch in Mailand: 10 Tage Sprache und Kultur erleben

Sara
Kyoto · März 2026

Die Lehrer sind nett und hilfsbereit. Die Organisation ist super. Gefallen haben mir die Ausflüge, der kulturanteil und der Konversationskurs. Und das die Klassen klein sind.

Japanisch Sprache und Kultur: 2 Wochen in Kyoto

andreas
Alicante (Alacant) · November 2025

Der Kurs war nicht A1. Das Programm war nicht logisch aufgebaut. Man hat mit Nationalität angefangen anstatt mit alphabet. Die Zahlen wurden gar nicht angeschnitten. Insgesamt ok, aber für den Preis könnte man mehr erwarten. Lehrer waren allerdings alle sehr nett und kompetent.

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