1.350 bis 1.800 Minuten pro Woche, je nach Bundesland. Gezählt wird reine Unterrichtszeit ohne Pausen, bei fünf Kurstagen.
1.350 Minuten (30 × 45 Minuten): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen
1.800 Minuten (30 × 60 Minuten): Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
1.650 Minuten: Schleswig-Holstein, 5,5 Zeitstunden Unterricht pro Tag, der Tagesplan muss inklusive Pausen 7 Zeitstunden umfassen
Sonderfall Nordrhein-Westfalen: Hier zählt nicht die Woche, sondern der Tag. § 9 Abs. 1 Nr. 4 AWbG verlangt „in der Regel acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs“ von je 45 Minuten pro Tag. Auf unsere Anfrage im August 2026 hat die Bezirksregierung Detmold bestätigt: Die acht Stunden sind der Regelfall, die sechs der Mindestumfang, und „eine Bildungsveranstaltung kann daher auch mit täglich 6 Unterrichtsstunden die zeitliche Voraussetzung erfüllen“. Sechs mal 45 Minuten an fünf Tagen reichen also. NRW erkennt außerdem Einrichtungen an, nicht einzelne Veranstaltungen: Dein Kurs zählt, wenn die Schule anerkannt ist und der Kurs die Vorgaben einhält.
(Stand: August 2026)