Bildungsurlaub Nordrhein-WestfalenArbeitnehmerweiterbildung: Anspruch, Gesetz und Angebote
5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Nach 6 Monaten im Job. Mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitteilen. Ab 10 Beschäftigten im Betrieb. Kursort bis 500 km ab Landesgrenze, auch online.
In NRW heißt Bildungsurlaub amtlich Arbeitnehmerweiterbildung, geregelt im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Er gilt für berufliche und politische Weiterbildung. Maßgeblich ist, dass Dein Job seinen Schwerpunkt in NRW hat. Dein Wohnort steht nicht im Gesetz.
Stand: 16.09.2026
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Bildungsurlaub NRW auf einen Blick
ANSPRUCH
5 Tage
pro Kalenderjahr
§ 3 Abs. 1 AWbG: „Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt werden.“
MITTEILUNG
6 Wochen
vorher, schriftlich
§ 5 Abs. 1 AWbG: „… so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen.“
BETRIEB
10 Beschäftigte
mindestens
§ 3 Abs. 7 AWbG: „Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.“
KURSORT
Bis 500 km
ab Landesgrenze
ab Landesgrenze
Online
erlaubt
erlaubt
Studienreisen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
500 km
ab Landesgrenze
§ 9 Abs. 2 AWbG: „Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die … 4. Studienreisen sind oder 5. mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen stattfinden.“ · § 9 Abs. 1 AWbG: „Die Bildungsveranstaltungen können auch digital angeboten werden, sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.“ · Gemessen wird laut Ministerium in Luftlinie.
Häufige Fragen zum Bildungsurlaub in NRW
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir in NRW zu?
⌄5 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche. In Teilzeit zählen Arbeitstage, nicht Stunden: 3 Tage pro Woche ergeben rechnerisch 3 Tage im Jahr. § 3 Abs. 1–2§ 3 Absatz 1 und 2 AWbG§ 3 Abs. 1: „Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. (…)“
§ 3 Abs. 2: „Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.“
Bis zu 2 der 5 Tage darf Dein Arbeitgeber mit einer bezahlten Fortbildung verrechnen, die er selbst veranlasst hat – wenn er es Dir mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitteilt. § 4 Abs. 2§ 4 Absatz 2 AWbG„Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an einer betrieblich oder dienstlich veranlassten Bildungsveranstaltung frei, kann er davon bis zu zwei Tagen im Kalenderjahr (…) anrechnen. Der Arbeitgeber hat die Anrechnung (…) mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen.“
Bis zu 2 der 5 Tage darf Dein Arbeitgeber mit einer bezahlten Fortbildung verrechnen, die er selbst veranlasst hat – wenn er es Dir mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitteilt. § 4 Abs. 2§ 4 Absatz 2 AWbG„Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an einer betrieblich oder dienstlich veranlassten Bildungsveranstaltung frei, kann er davon bis zu zwei Tagen im Kalenderjahr (…) anrechnen. Der Arbeitgeber hat die Anrechnung (…) mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen.“
Wer hat in NRW Anspruch auf Bildungsurlaub – welche Voraussetzungen gelten?
⌄Arbeiter und Angestellte, deren Job seinen Schwerpunkt in NRW hat, sobald sie 6 Monate beschäftigt sind. Auch Beschäftigte in Heimarbeit und arbeitnehmerähnliche Personen zählen; Dein Wohnort steht nicht im Gesetz. § 2, § 3 Abs. 3§ 2 und § 3 Absatz 3 AWbG§ 2: „Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer). Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten (…) und andere Personen, die (…) als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.“
§ 3 Abs. 3: „Ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen seines Beschäftigungsverhältnisses.“
Bei 9 Beschäftigten im Betrieb gibt es keinen Anspruch, bei 10 schon; bis 50 Beschäftigte entfällt er fürs laufende Jahr, sobald 10 Prozent freigestellt wurden – bei 30 Beschäftigten also 3. Azubis haben 5 Tage, nur für politische Weiterbildung und für die ganze Ausbildung zusammen. § 3 Abs. 7, § 12a Abs. 1§ 3 Absatz 7 und § 12a Absatz 1 AWbG§ 3 Abs. 7: „Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn v. H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.“ § 12a Abs. 1: „Auszubildende (…) haben einen Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung (…) von insgesamt fünf Arbeitstagen während ihrer Berufsausbildung.“
Bei 9 Beschäftigten im Betrieb gibt es keinen Anspruch, bei 10 schon; bis 50 Beschäftigte entfällt er fürs laufende Jahr, sobald 10 Prozent freigestellt wurden – bei 30 Beschäftigten also 3. Azubis haben 5 Tage, nur für politische Weiterbildung und für die ganze Ausbildung zusammen. § 3 Abs. 7, § 12a Abs. 1§ 3 Absatz 7 und § 12a Absatz 1 AWbG§ 3 Abs. 7: „Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn v. H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.“ § 12a Abs. 1: „Auszubildende (…) haben einen Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung (…) von insgesamt fünf Arbeitstagen während ihrer Berufsausbildung.“
Kann ich Bildungsurlaub in NRW ins nächste Jahr übertragen oder 10 Tage nehmen?
⌄Übertragen nur nach einer Ablehnung: Lehnt Dein Arbeitgeber aus einem erlaubten Grund ab, geht der Anspruch einmalig ins nächste Kalenderjahr über, solange Dein Arbeitsverhältnis besteht. § 3 Abs. 4§ 3 Absatz 4 AWbG„Ist dem Arbeitnehmer (…) die ihm zustehende Arbeitnehmerweiterbildung unter Berufung auf § 5 Abs. 2 abgelehnt worden, so ist der Anspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einmalig auf das folgende Kalenderjahr übertragen.“
10 Tage gehen rechnerisch auch so: Du kannst den Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammenfassen, bei 3 Arbeitstagen pro Woche also 6. Ob Du dafür vorgreifst oder ansparst, sagt das Gesetz nicht. § 3 Abs. 1§ 3 Absatz 1 Satz 2 AWbG„(…) Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt werden.“ Einen Antrag nennt es dafür nicht; das Ministerium schreibt „nach vorheriger Beantragung“.
10 Tage gehen rechnerisch auch so: Du kannst den Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammenfassen, bei 3 Arbeitstagen pro Woche also 6. Ob Du dafür vorgreifst oder ansparst, sagt das Gesetz nicht. § 3 Abs. 1§ 3 Absatz 1 Satz 2 AWbG„(…) Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt werden.“ Einen Antrag nennt es dafür nicht; das Ministerium schreibt „nach vorheriger Beantragung“.
Welche Kurse sind in NRW als Bildungsurlaub anerkannt?
⌄Berufliche oder politische Weiterbildung bei einer nach § 10 anerkannten Einrichtung, täglich in der Regel 8, mindestens 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, auch digital. Berufliche Inhalte müssen nicht zu Deinem heutigen Job passen; ein mittelbarer Vorteil für den Arbeitgeber genügt. § 1 Abs. 2–3, § 9 Abs. 1§ 1 Absatz 2 und 3, § 9 Absatz 1 AWbG§ 1 Abs. 2: „Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.“
§ 1 Abs. 3: „(…) Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.“
§ 9 Abs. 1: „Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes müssen (…) 2. von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung durchgeführt werden, die nach § 10 anerkannt sind, (…) 4. in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden, von jeweils 45 Minuten umfassen. Die Bildungsveranstaltungen können auch digital angeboten werden, sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen. (…)“
Anerkannt wird die Einrichtung, nicht der einzelne Kurs; laut Ministerium muss jede Veranstaltung zusätzlich die übrigen Voraussetzungen von § 9 Abs. 1 erfüllen. Nicht zählen: Erholung, Unterhaltung, private Haushaltsführung, Körper- und Gesundheitspflege, sportliche, künstlerische oder kunsthandwerkliche Betätigung, das Einüben psychologischer Fertigkeiten und Führerscheine. § 9 Abs. 2§ 9 Absatz 2 AWbG„Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die 1. der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen, 2. auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten gerichtet sind, 3. auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten, (…)“
Anerkannt wird die Einrichtung, nicht der einzelne Kurs; laut Ministerium muss jede Veranstaltung zusätzlich die übrigen Voraussetzungen von § 9 Abs. 1 erfüllen. Nicht zählen: Erholung, Unterhaltung, private Haushaltsführung, Körper- und Gesundheitspflege, sportliche, künstlerische oder kunsthandwerkliche Betätigung, das Einüben psychologischer Fertigkeiten und Führerscheine. § 9 Abs. 2§ 9 Absatz 2 AWbG„Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die 1. der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen, 2. auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten gerichtet sind, 3. auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten, (…)“
Wie weit weg darf Bildungsurlaub aus NRW stattfinden – auch im Ausland?
⌄Bis 500 km ab Landesgrenze, auch im Ausland. Für Gedenkstätten zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus gilt die Grenze nicht; Studienreisen zählen nie, egal wohin. § 9 Abs. 2 Nr. 4–5§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5, Satz 2 AWbG„Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die (…) 4. Studienreisen sind oder 5. mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen stattfinden. Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.“
Gemessen wird laut Ministerium in Luftlinie; das Gesetz selbst nennt keine Messart. Eine solche Entfernungsgrenze gibt es nur in NRW.
Gemessen wird laut Ministerium in Luftlinie; das Gesetz selbst nennt keine Messart. Eine solche Entfernungsgrenze gibt es nur in NRW.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub in NRW – und bis wann?
⌄Schriftlich, so früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Rechtlich stellst Du keinen Antrag: Du teilst Teilnahme und Zeitraum mit. Leg den Anerkennungsnachweis bei und das Programm mit Zielgruppe, Lernzielen, Lerninhalten und zeitlichem Ablauf. § 5 Abs. 1§ 5 Absatz 1 AWbG„Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind die Unterlagen (…) beizufügen; dazu gehören der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.“
Vorlage zum Kopieren
Guten Tag [Name],
hiermit teile ich Ihnen nach § 5 Abs. 1 AWbG mit, dass ich Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehme.
Kurs: „[Kurstitel]“ bei [Einrichtung]
Zeitraum: [Datum] bis [Datum]
Anerkennungsnachweis und Programm liegen bei.
Guten Tag [Name],
hiermit teile ich Ihnen nach § 5 Abs. 1 AWbG mit, dass ich Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehme.
Kurs: „[Kurstitel]“ bei [Einrichtung]
Zeitraum: [Datum] bis [Datum]
Anerkennungsnachweis und Programm liegen bei.
Darf mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub in NRW ablehnen?
⌄Ja, aber nur für Deinen mitgeteilten Termin und nur aus 2 Gründen: zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge von Kolleginnen und Kollegen. Schweigt er 3 Wochen oder lehnt er ohne schriftliche Gründe ab, gilt die Freistellung als erteilt. § 5 Abs. 2–3§ 5 Absatz 2 und 3 AWbG§ 5 Abs. 2: „Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung zu dem vom Arbeitnehmer mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. (…)“
§ 5 Abs. 3: „Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, so hat er dies unter Angabe der Gründe dem Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach dessen Mitteilung schriftlich mitzuteilen. Teilt der Arbeitgeber die Verweigerung der Freistellung nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe der Gründe schriftlich mit, so gilt die Freistellung als erteilt.“
Nennt er einen anderen Grund als diese, kannst Du ihm binnen 1 Woche schriftlich mitteilen, dass Du trotzdem teilnimmst: Dann darfst Du hin, und Schadensersatz kann er nicht verlangen. Das gilt nicht, wenn er eine gerichtliche Entscheidung gegen Deine Teilnahme erwirkt. § 5 Abs. 4§ 5 Absatz 4 AWbG„Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung aus anderen Gründen als aus denen des Absatzes 2, so kann der Arbeitnehmer ihm binnen einer Woche seit Mitteilung der Verweigerung schriftlich mitteilen, er werde gleichwohl an der Bildungsveranstaltung teilnehmen; in diesem Fall darf er an der Veranstaltung auch ohne Freistellung teilnehmen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitgeber eine gerichtliche Entscheidung erwirkt, die der Teilnahme an der Veranstaltung entgegensteht. (…) Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht nach Satz 1 Gebrauch macht.“
Nennt er einen anderen Grund als diese, kannst Du ihm binnen 1 Woche schriftlich mitteilen, dass Du trotzdem teilnimmst: Dann darfst Du hin, und Schadensersatz kann er nicht verlangen. Das gilt nicht, wenn er eine gerichtliche Entscheidung gegen Deine Teilnahme erwirkt. § 5 Abs. 4§ 5 Absatz 4 AWbG„Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung aus anderen Gründen als aus denen des Absatzes 2, so kann der Arbeitnehmer ihm binnen einer Woche seit Mitteilung der Verweigerung schriftlich mitteilen, er werde gleichwohl an der Bildungsveranstaltung teilnehmen; in diesem Fall darf er an der Veranstaltung auch ohne Freistellung teilnehmen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitgeber eine gerichtliche Entscheidung erwirkt, die der Teilnahme an der Veranstaltung entgegensteht. (…) Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht nach Satz 1 Gebrauch macht.“
Wer zahlt den Bildungsurlaub in NRW – und kann ich die Kosten absetzen?
⌄Dein Arbeitgeber zahlt Dein Gehalt weiter, berechnet wie an einem Feiertag. § 7§ 7 AWbG„Für die Zeit der Arbeitnehmerweiterbildung hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt (…) fortzuzahlen. Günstigere vertragliche Regelungen bleiben unberührt.“ Das gilt auch, wenn er die Freistellung zu Unrecht verweigert hat. § 5 Abs. 4 Satz 3§ 5 Absatz 4 Satz 3 AWbG„(…) Hat der Arbeitgeber die Freistellung zu Unrecht verweigert, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gemäß § 7. (…)“ Kursgebühr, Anreise und Unterkunft regelt das Gesetz nicht – die zahlst Du selbst.
Tipp: Kursgebühr, Flug, Unterkunft und Verpflegungspauschale setzt Du als Werbungskosten ab (§ 9 EStG) – gerade bei Kursen im Ausland lohnt sich das. Den beruflichen Nutzen musst Du dem Finanzamt begründen: Bei Sprachkursen klappt das meist leichter als bei politischer Weiterbildung.
Tipp: Kursgebühr, Flug, Unterkunft und Verpflegungspauschale setzt Du als Werbungskosten ab (§ 9 EStG) – gerade bei Kursen im Ausland lohnt sich das. Den beruflichen Nutzen musst Du dem Finanzamt begründen: Bei Sprachkursen klappt das meist leichter als bei politischer Weiterbildung.
Öffentlicher Dienst in NRW: Haben Beamte und Lehrkräfte Anspruch auf Bildungsurlaub?
⌄Beamte nicht, Tarifbeschäftigte schon: Das AWbG gilt für Arbeiter und Angestellte, und Beamte haben laut Ministerium keinen Anspruch. Beamten kann Sonderurlaub nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung bewilligt werden, er muss aber nicht: höchstens 5 Arbeitstage im Jahr inklusive Reisetagen, in besonderen Ausnahmefällen 10. § 2 AWbG, § 26 FrUrlV§ 2 AWbG, § 26 Absatz 1 und 2 FrUrlV NRW§ 2 AWbG: „Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte (…)“
§ 26 Abs. 1 FrUrlV NRW: „Für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen oder anderen beruflichen, politischen (…) Zwecken dienen, kann Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß bewilligt werden, soweit die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. (…)“
§ 26 Abs. 2 FrUrlV NRW: „Der Urlaub darf, auch wenn er für verschiedene Zwecke bewilligt wird, insgesamt fünf Arbeitstage einschließlich Reisetage im Urlaubsjahr nicht übersteigen. In besonderen Ausnahmefällen kann Urlaub bis zu zehn Arbeitstagen einschließlich Reisetage im Urlaubsjahr bewilligt werden.“
Verbeamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bekommen Urlaub zur Fortbildung nur in den Schulferien; Ausnahmen kann die Schulleitung zulassen. Für einen Sprachkurs im Ausland sind bis zu 3 Monate möglich, wenn er im dienstlichen Interesse liegt, der nächste frühestens 2 Jahre danach. § 39 Abs. 3, § 32 FrUrlV§ 39 Absatz 3 und § 32 FrUrlV NRW§ 39 Abs. 3 FrUrlV NRW: „Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen darf Urlaub zur Fortbildung (…) nur während der Schulferien bewilligt werden; die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Ausnahmen zulassen.“ § 32 FrUrlV NRW: „Für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung im Ausland kann Urlaub bis zur Dauer von drei Monaten bewilligt werden, wenn die Ausbildung im dienstlichen Interesse liegt und zu erwarten ist, dass ausreichende Fortschritte im Erlernen der Fremdsprache gemacht werden. Ein weiterer Urlaub zu diesem Zweck darf frühestens zwei Jahre nach Beendigung des letzten Urlaubs aus diesem Anlass bewilligt werden.“
Verbeamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bekommen Urlaub zur Fortbildung nur in den Schulferien; Ausnahmen kann die Schulleitung zulassen. Für einen Sprachkurs im Ausland sind bis zu 3 Monate möglich, wenn er im dienstlichen Interesse liegt, der nächste frühestens 2 Jahre danach. § 39 Abs. 3, § 32 FrUrlV§ 39 Absatz 3 und § 32 FrUrlV NRW§ 39 Abs. 3 FrUrlV NRW: „Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen darf Urlaub zur Fortbildung (…) nur während der Schulferien bewilligt werden; die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Ausnahmen zulassen.“ § 32 FrUrlV NRW: „Für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung im Ausland kann Urlaub bis zur Dauer von drei Monaten bewilligt werden, wenn die Ausbildung im dienstlichen Interesse liegt und zu erwarten ist, dass ausreichende Fortschritte im Erlernen der Fremdsprache gemacht werden. Ein weiterer Urlaub zu diesem Zweck darf frühestens zwei Jahre nach Beendigung des letzten Urlaubs aus diesem Anlass bewilligt werden.“
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