Bildungsurlaub in Sachsen: Die Geschichte von 1974 bis 2026
Sachsen hat am 4. Februar 2026 als vorletztes Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz beschlossen. Über fünf Jahrzehnte nach dem ILO-Übereinkommen Nr. 140, das die völkerrechtliche Grundlage dafür geschaffen hat. Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG) gewährt ab dem 1. Januar 2027 drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr, der niedrigste Wert aller Länder mit Bildungsurlaubsgesetz.
Hinter diesem Gesetz stehen 36 Jahre Blockade durch die CDU-Dauermehrheit im Sächsischen Landtag und ein Volksantrag, der mit 55.628 Unterschriften den Durchbruch erzwang. Nur Bayern hat bis heute kein vergleichbares Gesetz. Dieser Artikel erzählt die Geschichte in vier Kapiteln, belegt mit 57 Quellen.
Die Grundlage: das ILO-Übereinkommen Nr. 140 (1974)
Verabschiedung und Inkrafttreten
Das ILO-Übereinkommen Nr. 140 über den bezahlten Bildungsurlaub (Convention concerning Paid Educational Leave) wurde am 24. Juni 1974 auf der 59. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf angenommen.1 Es trat am 23. September 1976 in Kraft.2 Bis heute haben 35 Staaten ratifiziert.3 Am selben Tag verabschiedete die Konferenz die ergänzende Empfehlung Nr. 148. Sie gestaltet das Übereinkommen detaillierter aus, ist aber nicht rechtsverbindlich.4
Kerninhalte des Übereinkommens
Das Übereinkommen definiert „bezahlten Bildungsurlaub" als Urlaub, der einem Arbeitnehmer zu Bildungszwecken für einen bestimmten Zeitraum während der Arbeitszeit bei Gewährung angemessener finanzieller Leistungen gewährt wird (Art. 1).5 Artikel 2 verpflichtet die ratifizierenden Staaten zu einer Politik, die „nötigenfalls schrittweise" bezahlten Bildungsurlaub fördert, und zwar für drei Zwecke:
- Berufliche Bildung: Ausbildung auf jeder Stufe
- Allgemeine und staatsbürgerliche Bildung: Befähigung zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe
- Gewerkschaftliche Bildung: Schulung in Arbeitnehmerrechten und Interessenvertretung56
Artikel 3 konkretisiert: Die Politik soll zum Erwerb, zur Verbesserung und Anpassung beruflicher Fähigkeiten beitragen und die Beschäftigungssicherheit fördern. Artikel 5 lässt den Staaten Spielraum bei der Umsetzung, durch Gesetze, Tarifverträge oder andere den nationalen Gepflogenheiten entsprechende Mittel.6 Entscheidend: Das Übereinkommen begründet keinen individuellen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Es verpflichtet die Staaten zu einer fördernden Politik.7 Das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 stellt sicher, dass Bildungsurlaub nicht aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder der politischen Überzeugung verweigert werden darf.6
Ratifizierung durch die Bundesrepublik
Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Übereinkommen am 30. November 1976. Grundlage war das „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub" vom 7. September 1976, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1976, Teil II, Nr. 49, Seite 1526 (BGBl. 1976 II S. 1526).8 Eine Berichtigung erschien in BGBl. 1977 II S. 37.7 Das Übereinkommen gilt im Rang eines einfachen Bundesgesetzes.8
Wirkung auf die Landesgesetze
Die Ratifizierung schuf eine völkerrechtliche Pflicht, bezahlten Bildungsurlaub zu fördern. Der Bund hat wegen der Kulturhoheit der Länder (Art. 30, 70 GG) keine umfassende Bildungskompetenz und erließ kein Bundesgesetz. Stattdessen verabschiedeten die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Nr. 12 GG) eigene Gesetze.9 Der Bundesgesetzgeber ging bei der Ratifikation davon aus, die geforderte Politik schrittweise mit bestehenden Bundes- und Landesgesetzen zu verwirklichen.7
Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem Beschluss vom 15. Dezember 1987 die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungspflichten aus Bildungsurlaubsgesetzen für vereinbar mit dem Grundgesetz.9 Die Bundesregierung vertrat 2011 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/4786) die Auffassung, Deutschland habe seine Verpflichtungen erfüllt, auch ohne bundeseinheitliches Gesetz.10 Gewerkschaften und Teile der Rechtswissenschaft widersprachen mit Verweis auf die fehlenden Gesetze in Bayern und Sachsen.711
56 Jahre Bildungsurlaubsgesetze: die Chronologie der 16 Bundesländer
Von 1970 (West-Berlin) bis 2026 (Sachsen) vergingen 56 Jahre. Die Reihenfolge spiegelt die politischen Kräfteverhältnisse: Bildungsurlaubsgesetze kamen in der Regel unter Regierungsbeteiligung von SPD oder Grünen.
Phase 1: Die Vorreiter (1970–1974)
West-Berlin verabschiedete 1970 als erstes Bundesland ein Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, vier Jahre vor dem ILO-Übereinkommen.12 1974 folgten vier weitere Länder: Hamburg (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974), Niedersachsen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz vom 5.6.1974, in Kraft am 1.1.1975), Hessen (Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 24.6.1974) und Bremen (Bremisches Bildungsurlaubsgesetz vom 18.12.1974, in Kraft 1975).1314 Alle fünf Vorreiter waren zu diesem Zeitpunkt SPD-regiert.
Phase 2: Westdeutsche Ergänzungen (1984–1993)
Nordrhein-Westfalen folgte 1984 mit dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) vom 6. November 1984.15 Das Saarland (1990, Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz) und Schleswig-Holstein (1990, Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz) schlossen weitere Lücken.1617 Rheinland-Pfalz beschloss sein Bildungsfreistellungsgesetz am 30. März 1993 (in Kraft am 1.4.1993) und führte als Besonderheit einen Erstattungsanspruch für kleine und mittlere Unternehmen ein.13
Phase 3: Neue Bundesländer nach der Wiedervereinigung
Brandenburg war 1993 das erste ostdeutsche Land mit einem Weiterbildungsgesetz (BbgWBG vom 15.12.1993, abgelöst durch das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz 2023).18 Sachsen-Anhalt folgte 1998 mit einem Bildungsfreistellungsgesetz.19 Mecklenburg-Vorpommern brauchte bis 2013 (BfG M-V vom 13.12.2013, in Kraft 1.1.2014).20 Thüringen beschloss sein Gesetz im Juli 2015 (in Kraft 1.1.2016).21
Phase 4: Die letzten Nachzügler (2015–2026)
Baden-Württemberg führte trotz seiner wirtschaftlichen Stärke erst 2015 unter einer grün-roten Landesregierung ein Bildungszeitgesetz ein (BzG BW vom 17.3.2015, in Kraft 1.7.2015).22 Sachsen beschloss am 4. Februar 2026 das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG), in Kraft ab 1.1.2027.23
Gesamtübersicht in chronologischer Reihenfolge
| Rang | Beschluss | Bundesland | Gesetz (heute gültige Kurzbezeichnung) |
|---|---|---|---|
| 1 | 1970 | Berlin (West) | BiZeitG (urspr. Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen) |
| 2 | 1974 | Hamburg | HmbBildUrlG |
| 3 | 1974 | Niedersachsen | NBildUG |
| 4 | 1974 | Hessen | HBUG |
| 5 | 1974 | Bremen | BremBZG (urspr. Bremisches Bildungsurlaubsgesetz) |
| 6 | 1984 | Nordrhein-Westfalen | AWbG |
| 7 | 1990 | Saarland | SBFG (urspr. SWBG) |
| 8 | 1990 | Schleswig-Holstein | WBG SH (urspr. BFQG) |
| 9 | 1993 | Rheinland-Pfalz | BFG |
| 10 | 1993 | Brandenburg | BbgEBG (urspr. BbgWBG) |
| 11 | 1998 | Sachsen-Anhalt | Bildungsfreistellungsgesetz |
| 12 | 2013 | Mecklenburg-Vorpommern | BfG M-V |
| 13 | 2015 | Baden-Württemberg | BzG BW |
| 14 | 2015 | Thüringen | ThürBfG |
| 15 | 2026 | Sachsen | SächsQZG |
| – | – | Bayern | Kein Gesetz |
Das Muster: Wer regiert, entscheidet
Bildungsurlaubsgesetze kamen in Deutschland fast ausnahmslos unter SPD- oder Grünen-Regierungsbeteiligung. Bei späteren Wechseln zu konservativen Regierungen blieben die Gesetze unangetastet.24 In Bayern und Sachsen, den einzigen Ländern ohne je eine SPD- oder Grünen-geführte Regierung, fehlte das Gesetz am längsten.24
Warum Sachsen 36 Jahre keinen Bildungsurlaub hatte
CDU-Dauermehrheit als strukturelle Blockade
Sachsen war nach der Wiedervereinigung das einzige ostdeutsche Land mit ununterbrochener CDU-Hegemonie. Alle vier Ministerpräsidenten seit 1990 stellte die CDU: Kurt Biedenkopf (1990–2002), Georg Milbradt (2002–2008), Stanislaw Tillich (2008–2017) und Michael Kretschmer (seit Dezember 2017).25 In den ersten drei Wahlperioden (1990–2004) regierte die CDU mit absoluter Mehrheit allein, in den neuen Ländern einmalig.26 Danach blieb sie die mit Abstand stärkste Kraft in wechselnden Koalitionen: CDU/SPD (2004–2009), CDU/FDP (2009–2014), erneut CDU/SPD (2014–2019) und CDU/Grüne/SPD als „Kenia-Koalition" (2019–2024).25
Der CDU-Landesverband Sachsen gilt als konservativer als andere Landesverbände.26 Noch vor der Landtagswahl 2024 erklärte die CDU: „Wir lehnen bei der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt alle Maßnahmen strikt ab, die die notwendige Arbeitszeit reduzieren wie beispielsweise einen fünftägigen ‚Bildungsurlaub'. Die Einführung einer Bildungszeit ist nicht vorgesehen, da es bereits erfolgreiche Instrumente zur Förderung der Weiterbildung gibt."27
Gescheiterte Anläufe im Landtag
In über 30 Jahren gab es mehrere vergebliche Anläufe für ein Bildungsfreistellungsgesetz.28 Die SPD brachte vor 2014 einen eigenen Gesetzentwurf ein, der keine Mehrheit fand.29 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte in der 6. Wahlperiode einen ausformulierten Entwurf für ein Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz (SächsBFG) vor. Im Mai 2018 lehnte der Wirtschaftsausschuss ihn mit den Stimmen von CDU und SPD ab.29 Die Grünen kritisierten scharf, dass die SPD, die in der Wahlperiode zuvor noch zugestimmt und einen eigenen Entwurf eingebracht hatte, das Anliegen der Koalitionsdisziplin opferte.29 Dr. Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen: „Wer wie die CDU-Abgeordneten ein Bildungsfreistellungsgesetz mit Verweis auf vermeintliche Nachteile für die Wirtschaft ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er sächsische Standortvorteile ausgerechnet auf dem Feld des Sozialdumpings entwickeln möchte."29
Der Koalitionsvertrag der Kenia-Koalition 2019 enthielt statt eines Gesetzes nur einen „Prüfauftrag".30 Das Bündnis für Bildungszeit reagierte: „Dem Bündnis zur Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes ist die Tatsache, dass der Koalitionsvertrag die Bildungsfreistellung ‚nur' als Prüfauftrag setzt, nicht ausreichend."30 Die GEW Sachsen bestätigte: „Die aktuelle Landesregierung konnte sich nicht auf die Einführung der Bildungsfreistellung einigen."31
Die Argumente der Gegner
Die drei sächsischen Industrie- und Handelskammern (Chemnitz, Dresden, Leipzig) lehnten ein Bildungsurlaubsgesetz geschlossen ab.3233 Ihre Kernargumente:
Im Zentrum stand die Belastung kleiner Betriebe: 94 Prozent der sächsischen Unternehmen hätten weniger als zehn Beschäftigte. Zusätzliche Ausfälle seien personell, finanziell und organisatorisch kaum aufzufangen.32 Die IHKs verwiesen auf eine bereits hohe Weiterbildungsquote: Mehr als 95 Prozent der Unternehmen ermöglichten Qualifizierungen, im Schnitt vier Tage pro Jahr, 74 Prozent davon in bezahlter Arbeitszeit. Sachsens Weiterbildungsquote von 61 Prozent sei „bundesweit ein Spitzenwert".3233 Die geringe Nutzung in anderen Ländern („im niedrigen einstelligen Prozentbereich") belege, dass ein Gesetz überflüssig sei.32 Und Sachsens „Weiterbildungsscheck", der bis zu 80 Prozent der Kosten übernahm, mache ein Gesetz unnötig.32
Der Sächsische Unternehmerverband schloss sich an. Präsident Dietrich Enk: „Die anstehende Entscheidung des Landesparlamentes zum sogenannten Bildungsurlaub zeigt, wie entfernt Politik von der Realität und freiem Unternehmertum agiert."34 Das sächsische Handwerk sprach sich „entschieden gegen" bezahlten Bildungsurlaub aus.35 IHKs, Handwerkskammern und kommunale Spitzenverbände bildeten eine „Allianz für Sachsen", die unter anderem ganzseitige Zeitungsanzeigen gegen die Bildungszeit schaltete.3436
Der Vergleich mit Bayern
Bis 2026 waren Bayern und Sachsen die einzigen Länder ohne Bildungsurlaubsgesetz.37 Die Parallele: ununterbrochene konservative Regierungsführung. In keinem der beiden Länder gab es je eine Konstellation, in der SPD oder Grüne als stärkster Partner ein solches Gesetz hätten durchsetzen können.24 Im Bayerischen Landtag brachten die Grünen 2017 einen Entwurf ein, der ebenfalls scheiterte.24 Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nannte ein solches Gesetz „überflüssig".38 Seit dem sächsischen Beschluss vom Februar 2026 ist Bayern das einzige Land ohne Bildungsurlaubsgesetz.
Der Volksantrag: vom Bündnis zum Gesetz (2018–2026)
Formierung der Initiative (2018–2023)
Die Wurzeln des Volksantrags reichen bis Herbst 2018. Damals startete der DGB Sachsen unter dem Kampagnennamen „Zeit für Sachsen" eine Initiative für Bildungszeit.39 IG-Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel im Oktober 2018: „Gleiches Recht auf Bildung ist eine der großen Errungenschaften der Demokratie. Wir stehen klar für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen."39
Am 10. April 2019 wurde ein erstes formales Bündnis für Bildungszeit gegründet, gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen, dem Landesfrauenrat, den Sächsischen Studierendenschaften und dem Kinder- und Jugendring Sachsen.40 Als der Koalitionsvertrag 2019 nur einen Prüfauftrag brachte und die Legislaturperiode ohne Ergebnis verstrich, wählte das Bündnis den Weg der direkten Demokratie.
Am 8. Juni 2023 stellte das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen" in Dresden seine Pläne für einen Volksantrag vor.41 Zu diesem Zeitpunkt gehörten ihm rund 50 Organisationen an.
Unterschriftensammlung (August 2023 bis August 2024)
Der Startschuss fiel am 25. August 2023 in Dresden.42 Die Sammlung lief knapp ein Jahr. Zum 1. Mai 2024 waren rund 30.000 Unterschriften beisammen.43 Sie endete um den 9. Juni 2024 mit über 50.000 eingereichten Unterschriften, die die Bürgerämter anschließend bestätigen mussten.44
Am 21. August 2024 übergaben die Vertrauenspersonen Daniela Kolbe (stellv. DGB-Vorsitzende Sachsen) und Christian Dahms (Generalsekretär des Landessportbundes) dem Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler 55.628 bestätigte Unterschriften, in 188 Ordnern mit 18.947 Bögen.45 Das Quorum von 40.000 Unterschriften (Art. 71 Sächsische Verfassung) war damit um knapp 39 Prozent übertroffen.4245
Das Bündnis war bis zur Übergabe auf über 70 Organisationen gewachsen.45 Neben dem DGB Sachsen und seinen acht Mitgliedsgewerkschaften (IG Metall, ver.di, GEW, IG BCE u.a.) gehörten der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, die Johanniter-Unfall-Hilfe, die AWO Sachsen, der Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), der Kinder- und Jugendring sowie SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Sachsen dazu.42454647
Inhalt des Volksantrags
Der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen" enthielt einen ausformulierten Gesetzentwurf für ein Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz (Landtags-Drucksache 8/1429).48 Er forderte fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr, zusätzlich zum Jahresurlaub. Anspruchsberechtigt sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, dual Studierende, Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sein, jeweils nach sechs Monaten Wartezeit. Anerkannt werden sollten berufliche, politische, kulturelle und gesellschaftliche Weiterbildung bei zugelassenen Trägern. Der Arbeitgeber sollte nur aus dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen ablehnen dürfen.48
Parlamentarische Behandlung und Kompromiss
Nach der Landtagswahl am 1. September 2024 bildeten CDU und SPD eine Minderheitskoalition. Im Koalitionsvertrag vom 4. Dezember 2024 vereinbarten sie eine „Qualifizierungszeit" von drei Tagen ab 2027. Weniger als gefordert, aber erstmals eine verbindliche Zusage.49
Am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrags im Amtsblatt veröffentlicht und der Entwurf als Drucksache 8/1429 dem Landtag zugeleitet.50 Die erste Lesung fand am 27./28. März 2025 statt, Daniela Kolbe erhielt zehn Minuten Redezeit. Der Entwurf ging an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (federführend) und den Ausschuss für Schule und Bildung.50
Am 26. August 2025 folgte die öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Gewerkschaften, Sport- und Sozialverbände argumentierten dafür, Wirtschaftsverbände dagegen.51 Ende 2025 einigten sich CDU und SPD auf einen Änderungsantrag mit drei Tagen (Beschlussempfehlung: Drucksache 8/5742).51
Verabschiedung am 4. Februar 2026
Am 4. Februar 2026 beschloss der Landtag das Gesetz in namentlicher Abstimmung: 65 Ja, 50 Nein, 3 Enthaltungen.52 Dafür stimmten CDU (mit sieben Abweichlern), SPD, BSW (teilweise), Die Linke und Grüne. Die AfD stimmte geschlossen dagegen.5253 Die Frist für die Entscheidung über den Volksantrag lief bis zum 12. Februar 2026. Der Beschluss kam acht Tage davor.50
Daniela Kolbe, inzwischen Vorsitzende des DGB Sachsen: „Es war ein langer und steiniger Weg, um das Thema zu platzieren."54 IHK-Chemnitz-Präsident Max Jankowsky: „Wir akzeptieren die Entscheidung des Landtags, halten sie jedoch für einen schweren Fehler. Die Anliegen und Warnungen der sächsischen Wirtschaft sowie der kommunalen Familie wurden bewusst ignoriert."33
Kerninhalte des SächsQZG
Das Gesetz heißt offiziell „Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen (Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz – SächsQZG)" und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.55 Es gewährt Beschäftigten in Sachsen, einschließlich Auszubildender und dual Studierender, drei Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Zulässig sind berufliche Weiterbildung, Qualifizierung fürs Ehrenamt (Feuerwehr, Sport, Rettungsdienste, Jugend- und Sozialarbeit) und politische Bildung.55
Ausgeschlossen sind Kurse, deren Teilnahme an die Mitgliedschaft in einer Partei, Gewerkschaft oder einem Berufsverband gebunden ist. Die Antragsfrist beträgt zwölf Wochen. Der Arbeitgeber kann ablehnen, wenn im laufenden Jahr schon mehr als ein Viertel der Belegschaft den Anspruch genutzt hat. Betriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten erhalten vom Freistaat pauschal 115 Euro pro Freistellungstag.5556
Was das SächsQZG von anderen Landesgesetzen unterscheidet
Mit drei Tagen pro Jahr hat Sachsen den niedrigsten Anspruch aller Länder mit Bildungsurlaubsgesetz. Die meisten gewähren fünf Tage pro Jahr, viele erlauben zudem, den Anspruch aus zwei Kalenderjahren zusammenzulegen.5657 Den Namen „Qualifizierungszeit" statt „Bildungsurlaub" oder „Bildungsfreistellung" nutzt nur Sachsen. Er signalisiert die engere Ausrichtung auf berufliche Qualifizierung.55 Gewerkschaftliche Bildung, die das ILO-Übereinkommen Nr. 140 ausdrücklich als einen von drei Kernzwecken nennt, kommt im SächsQZG als eigener Zweck nicht vor.5
Chronologischer Gesamtüberblick: Vom ILO-Übereinkommen zum SächsQZG
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 24. Juni 1974 | ILO-Übereinkommen Nr. 140 in Genf verabschiedet |
| 30. November 1976 | Ratifizierung durch die BRD (BGBl. 1976 II S. 1526) |
| 1970–1974 | Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bremen als Vorreiter |
| 1984–1998 | NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz sowie Brandenburg und Sachsen-Anhalt folgen |
| 1990–2004 | CDU-Alleinregierung mit absoluter Mehrheit in Sachsen |
| 2013–2016 | Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Thüringen schließen Lücken |
| Mai 2018 | Grünen-Gesetzentwurf im sächsischen Wirtschaftsausschuss abgelehnt |
| Herbst 2018 | DGB Sachsen startet Kampagne „Zeit für Sachsen" |
| 10. April 2019 | Gründung des Bündnisses für Bildungszeit in Sachsen |
| 2019 | Koalitionsvertrag Kenia-Koalition enthält nur „Prüfauftrag" |
| 8. Juni 2023 | Vorstellung des Volksantrags „5 Tage Bildungszeit für Sachsen" |
| 25. August 2023 | Start der Unterschriftensammlung |
| 21. August 2024 | Übergabe von 55.628 Unterschriften an den Landtagspräsidenten |
| 1. September 2024 | Landtagswahl; CDU/SPD-Minderheitskoalition |
| 4. Dezember 2024 | Koalitionsvertrag vereinbart 3 Tage Qualifizierungszeit ab 2027 |
| 13. Februar 2025 | Zulässigkeit des Volksantrags festgestellt (Drs. 8/1429) |
| 27./28. März 2025 | Erste Lesung im Sächsischen Landtag |
| 26. August 2025 | Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss |
| 4. Februar 2026 | Verabschiedung des SächsQZG (65 Ja, 50 Nein, 3 Enthaltungen) |
| 1. Januar 2027 | Inkrafttreten des SächsQZG |
Fazit: Drei Tage als Minimalkompromiss nach einem halben Jahrhundert
Sachsens Weg zum Bildungsurlaub ist eine Geschichte politischer Blockade, die erst der Druck direkter Demokratie aufgebrochen hat. Das ILO-Übereinkommen Nr. 140 schuf 1974 die völkerrechtliche Grundlage, die Ratifizierung 1976 hätte eine flächendeckende Umsetzung nahegelegt. Doch die föderale Kompetenzverteilung und die CDU-Dauermehrheit verhinderten in Sachsen 36 Jahre lang jede Regelung. Die Argumente blieben über Jahrzehnte dieselben: Belastung kleiner Betriebe, hohe Weiterbildungsquote, Standortvorteil durch weniger Regulierung.
Das SächsQZG ist ein Minimalkompromiss: drei statt fünf Tage, enger gefasste Bildungsinhalte, keine gewerkschaftliche Bildung als eigener Zweck. Dafür eine pauschale Erstattung von 115 Euro pro Tag für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten, wie sie in ähnlicher Form etwa Rheinland-Pfalz kennt. Es bleibt das einzige Landesgesetz mit weniger als fünf Tagen. Zugleich beendet es Sachsens Sonderrolle neben Bayern, das nun als letztes Land ohne jede gesetzliche Regelung dasteht.
Quellenverzeichnis
Abrufdatum für alle Webquellen ohne eigene Datumsangabe: 29. März 2026.
- ILO: „C140 – Paid Educational Leave Convention, 1974", ilo.org
- Wikipedia (en): „Paid Educational Leave Convention, 1974", en.wikipedia.org
- Ebd., Ratifizierungstabelle.
- ILO: „R148 – Paid Educational Leave Recommendation, 1974", ilo.org
- OHCHR: „Convention concerning Paid Educational Leave (1974)", ohchr.org
- Kenya Law Treaties Database: „Paid Educational Leave Convention, 1974 – Volltext", kenyalaw.org
- Zimmer, Reingard (Prof. Dr.): „Gutachten: ILO-Übereinkommen 140 und Bildungsurlaub" (für ver.di Bayern), 01.03.2015, PDF
- dejure.org: „BGBl. II 1976 S. 1526 – Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub", dejure.org
- Wikipedia (de): „Bildungsurlaub", de.wikipedia.org
- Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz (hib): „Bezahlter Bildungsurlaub – Arbeit und Soziales/Antwort", 11.03.2011, BT-Drs. 17/4786, bundestag.de
- Müller-Gemmeke, Beate (MdB, Grüne): „Kleine Anfrage: Bildungsurlaub" (BT-Drs. 17/4167), mueller-gemmeke.de
- Abgeordnetenhaus Berlin: „Anlage 2 – Bildungsurlaub/BiUrlG", parlament-berlin.de
- Lexikon der Sicherheit: „Bildungsurlaub", lexikon-der-sicherheit.de
- Regierungspräsidium Kassel (Hessen): „Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG)", PDF
- RECHT.NRW.DE: „Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) vom 6.11.1984", recht.nrw.de
- sadaba.de: „Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) Nr. 1260 vom 17.01.1990", sadaba.de
- Schulrecht Schleswig-Holstein: „BFQG vom 7.6.1990 (GVOBl. Schl.-H. 1990 S. 364)", schulrecht-sh.com
- Universität Potsdam: „Bildungsfreistellung – FAQs", uni-potsdam.de
- Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: „Bildungsfreistellung", mb.sachsen-anhalt.de
- LAGuS Mecklenburg-Vorpommern: „Bildungsfreistellungsgesetz M-V (BfG M-V)", lagus.mv-regierung.de
- Hopkins Law: „Die große Übersicht zum Bildungsurlaub 2026 | Arbeitsrecht", hopkins.law
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: „Bildungszeit", rp.baden-wuerttemberg.de
- SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Sächsischer Landtag beschließt Qualifizierungszeit", spd-fraktion-sachsen.de
- Bildungsurlaub.de: „Kein Bildungsurlaub in Bayern – Informationen & Hintergründe", bildungsurlaub.de
- Sächsische Staatskanzlei: „Ehemalige Ministerpräsidenten", ministerpraesident.sachsen.de
- Sächsische Landeszentrale für politische Bildung: „CDU – Einzelporträts der Parteien in Sachsen", slpb.de
- Wahlkompass Antidiskriminierung: „Bildungszeit in Sachsen einführen – Wahl Sachsen 2024", wahlkompass-antidiskriminierung.de
- Freie Presse: „Rechtsanspruch auf ‚Bildungsurlaub' ab 2027 auch in Sachsen: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten", 05.02.2026, freiepresse.de
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, Fraktion: „Bildungsfreistellungsgesetz im Wirtschaftsausschuss abgelehnt: Die Verweigerung der CDU/SPD-Koalition ist rückwärtsgewandt", 2018, gruene-fraktion-sachsen.de
- Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen" (c/o DGB Sachsen): Presseerklärung zum Koalitionsvertrag 2019, zeit-fuer-sachsen.de
- GEW Sachsen: „Volksantrag für 5 Tage Bildungsfreistellung startet", 2023, gew-sachsen.de
- IHK Chemnitz: „Bildungsurlaub: Noch mehr Belastung, kein Nutzen", 2025/2026, ihk.de/chemnitz
- IHK Dresden: „Bildungsurlaub: Noch mehr Belastung, kein echter Nutzen", 2025/2026, ihk.de/dresden
- Wirtschaft in Sachsen / Sächsische Zeitung: „Knappe Mehrheit, empörte Wirtschaft: Wackelt der Bildungsurlaub für Sachsen?", 04.02.2026, wirtschaft-in-sachsen.de
- Deutsches Handwerksblatt: „Handwerk in Sachsen gegen bezahlten Bildungsurlaub", 2024, handwerksblatt.de
- NachDenkSeiten: „Kleiner Erfolg gegen Kahlschlag-Politik in Sachsen: Landtag beschließt Qualifizierungszeit trotz ganzseitiger Zeitungsanzeige", Februar 2026, nachdenkseiten.de
- DGB (Bundesvorstand): „Bildungsurlaub: Wie beantragen? Wer hat Anspruch? Wer zahlt?", dgb.de
- Bildungsurlauber.de: „Bildungsurlaub in Bayern: Warum Bayern nicht mitmacht?", bildungsurlauber.de
- IG Metall / Metallzeitung Oktober/November 2018: „Bildungszeit für Sachsen!", igmetall.de
- IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Bündnis für Bildungszeit in Sachsen gegründet", 10.04.2019, igmetall-bbs.de
- DGB Bezirk Sachsen: „Breites Bündnis fordert 5 Tage Bildungszeit für Sachsen. Vorbereitungen eines Volksantrags zum Recht auf Bildungsfreistellung angelaufen", Pressemitteilung, 08.06.2023, sachsen.dgb.de
- IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Volksantrag: Bündnis startet Unterschriftenaktion für ‚5 Tage Bildungszeit in Sachsen'", 28.08.2023, igmetall-bbs.de
- DGB Sachsen: „Tag der Arbeit in Sachsen: Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit, mehr Bildungszeit!", 22.04.2024, sachsen.dgb.de
- SBB – Beamtenbund und Tarifunion Sachsen: „5 Tage Bildungszeit für Sachsen", sbb.de
- DGB Regionsgeschäftsstelle Ostsachsen: „Volksantrag Bildungszeit – 55.628 bestätigte Unterschriften – Übergabe an Landtagspräsidenten", 21.08.2024, ostsachsen.dgb.de
- AWO Sachsen: „AWO Sachsen spricht sich für 5 Tage Bildungszeit aus", awo-sachsen.de
- SBB – Beamtenbund und Tarifunion Sachsen: „Podiumsdiskussion ‚Legt Bildungszeit die sächsische Wirtschaft lahm?'", sbb.de
- Sächsischer Landtag, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/1429 (Volksantrag – Gesetzentwurf Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz), redas.landtag.sachsen.de
- DGB Sachsen: „DGB Sachsen zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD", 04.12.2024, sachsen.dgb.de
- Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen" / zeit-fuer-sachsen.de: „Aktuelles / Blog", zeit-fuer-sachsen.de
- SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Für Bildung und Ehrenamt – Sachsen braucht die Bildungszeit", spd-fraktion-sachsen.de
- news.de: „Bildungsfreistellung Sachsen: Regierung mit Stimmen von BSW, Linken und Grünen erfolgreich im Sächsischen Landtag", 09.03.2026, news.de
- Freie Presse: „Sachsen führt ab 2027 Rechtsanspruch auf Bildungszeit ein – Sieben Abweichler in der CDU", 04.02.2026, freiepresse.de
- DGB Sachsen: „Bildungszeit" (Themenseite), sachsen.dgb.de
- Sächsische Staatsregierung / ehrenamt.sachsen.de: „Freistellung von der Arbeit – Bürgerschaftliches Engagement", ehrenamt.sachsen.de
- IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Drei Tage Bildungszeit in Sachsen ab 2027", 05.02.2026, igmetall-bbs.de
- Medienservice Sachsen / SMWA: „Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung im Freistaat Sachsen beschlossen", 04.02.2026, medienservice.sachsen.de
- Bildungsurlaub Sachsen: Anspruch, Fristen, Kurse ab 2027
- Bildungsurlaub Sachsen im Landtag: Volksantrag vs. Gesetz im Vergleich
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